Senior Scientist ohne Doktorat
Chiffre REWI-14663
Beginn/Dauer:
- ehest möglich
- auf 4 Jahre
Organisationseinheit:
- Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
Ihre Aufgaben:
- Mitarbeit an den Lehr- und Prüfungstätigkeiten des Instituts (Korrektur von Klausurarbeiten)
- Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten
- Administrative Aufgaben
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Diplomstudium der österreichischen Rechtswissenschaften oder Masterstudium des Wirtschaftsrechts
- Sehr gute Kenntnisse im österreichischen Strafrecht und Strafverfahrensrecht
- Besonderes Interesse am Fach Straf- oder Strafverfahrensrecht
- Erwünscht: Diplomarbeit im Fach Strafrecht
- Erwünscht: guter Studienerfolg
- Erwünscht: sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- Teamfähigkeit
- Freundliches Wesen im Umgang mit Mitarbeiter:innen und Studierenden
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/senior-scientists-diplom-master.html
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 2.684 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Ihr tatsächliches Einstiegsgehalt richtet sich nach Ihren Vorerfahrungen und steigt im Laufe der Anstellung.
*Stand 2024
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 02.12.2024 unter Angabe der Chiffre REWI-14663
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.