Familienstand und Kinder im Lebenslauf erwähnen? Ein Dilemma in drei (F)Akten.

In vielen Bereichen gehen Meinungen und Tipps rund um einen Bewerbungsprozess auseinander. So auch beim Thema „Familienstand und Kinder im Lebenslauf erwähnen“. Manche raten strikt davon ab, im Lebenslauf auf Familienstand und Kinder einzugehen. Zugegeben, vieles mag manchmal für diese Entscheidung sprechen. Aber lassen sich ein Verschweigen und die Realität wirklich vereinbaren? Oder sollte nicht doch von Anfang an offen und ehrlich kommuniziert werden?

Familienstand und Kinder im Lebenslauf

Es gibt etwas, das mich im Zusammenhang mit der Frage nach Familienstand und Kindern besonders ärgert: Auch in der heutigen Zeit wirken nach wie vor die gleichen Klischees. Männer mit Kindern zeigen Verantwortung. Frauen mit Kindern regeln die Betreuung. Zum zweiten frage ich mich: Nach wem wollen wir denn unsere Lebensplanung ausrichten? Nach unseren eigenen Wünschen, Träumen und Zielen oder ausschließlich nach den Interessen der Unternehmen? Und zum dritten: Warum in aller Welt sollte ich meine Kinder verheimlichen? Kinder dürfen nie und nimmer als Makel empfunden werden. Indem ich Kinder großziehe und betreue, zeige ich unter anderem Empathie, Teamgeist und Organisationstalent. Aber nun schön der Reihe nach. Denn schließlich gibt es zu diesem Thema auch eine rechtliche Grundlage, nämlich:


Fakt 1: Niemand darf aufgrund des Familienstandes benachteiligt werden

Gemäß der Rechtsvorschrift für das Gleichbehandlungsgesetz in Fassung vom 20.04.2011 heißt es:

Gleichbehandlungsgebot in der sonstigen Arbeitswelt

§ 4. Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe- oder Familienstand, darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden


1. beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses,


2. bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer:innen/- oder Arbeitgeber:innenorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen,


3. bei den Bedingungen für den Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit.

Quelle: GlBG §4: Gleichbehandlungsgesetz

Übersetzt bedeutet das: Der Familienstand darf im Rahmen einer Bewerbung keine Rolle spielen. Das ist vergleichbar mit der Unzulässigkeit der Frage nach einem Kinderwunsch im Bewerbungsgespräch. Also: Von Gesetzes wegen musst du weder Kinder noch Familienstand im Lebenslauf angeben.


Fakt 2: Geheimniskrämerei kommt nicht gut an

Spätestens dann, wenn das Bewerbungsgespräch erfolgreich verlaufen ist und eine Arbeitsvereinbarung getroffen wird, muss der Arbeitgeber aus steuerlichen Gründen über deinen Familienstand und Kinder Bescheid wissen. Also erst jetzt mit der Information herausrücken, dass du eventuell alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater bist? Das kann den Arbeitgeber unter Umständen ärgern. Ein Arbeitsverhältnis setzt doch ein gewisses Maß an Ehrlichkeit und Vertrauen zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in voraus. Alles lässt sich besprechen und auch schriftlich in den Bewerbungsunterlagen mitteilen - ein Grund, warum ich jedes Anschreiben für jede Bewerberin und für jeden Bewerber individuell formuliere.


Fakt 3: Klischees sind hartnäckig und Spekulationen lassen sich nur schwer beeinflussen

Ob den Personaler:innen mein Familienstand missfällt oder nicht, basiert wohl nur auf reiner Spekulation. Gelte ich wirklich als schwierig, weil ich noch ledig bin? Bin ich eine gescheiterte Persönlichkeit, weil ich geschieden bin? Habe ich weniger Chancen auf einen Job, weil ich gerade im „richtigen“ Alter bin, um eine Familie zu gründen? Gibt es dieses „richtige Alter“ heutzutage überhaupt noch? Und müssen Personaler:innen wirklich davon ausgehen, dass ich mich nicht hundertprozentig in das Unternehmen einbringe, weil ich ein Kind zu betreuen habe? Wie bereits erwähnt: Alles lässt sich erklären. So kannst du beispielsweise im Lebenslauf angeben: „ledig, 1 Kind (für die Betreuung des Kindes ist gesorgt)“.

 

[Außerdem auf tirolerjobs.at: Ehrenamt in der Bewerbung: Über Vor- und Nachteile]

 

„Das Leben schreibt jeden Tag neue Geschichten“, lautete einmal einer meiner Slogans. Und das gilt wohl in gleichem Ausmaß für Recruiter, Personalmanager, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher empfehle ich jeder Bewerberin und jedem Bewerber einen offenen und ehrlichen Umgang mit diesem Thema. Denn, wer weiß? Vielleicht finden sich ja Gemeinsamkeiten, über die man sich im Bewerbungsgespräch austauschen kann? Für welchen Weg du dich auch immer entscheidest: Das Team von tirolerjobs.at wünscht dir viel Erfolg in deinem Bewerbungsprozess!

UNSER FAZIT FÜR DICH

Familienstand und Kinder dürfen nicht für einen Nachteil bei deiner Bewerbung sorgen. Ein tranpsarenter Umgang mit dem Thema wird empfohlen, auch wenn du nicht verpflichtet bist, diese Informationen in der Bewerbung anzugeben. Für ein langfristiges Arbeitsverhältnis, das auf Vertrauen basiert, solltes du etwaige Betreuungspflichten jedenfalls vor Arbeitsbeginn ansprechen. Große Unternehmen haben oft eigene Betriebskindergärten oder Führungskräfte sind selbst Eltern und bringen Verständnis für die Situation in Krankheitsfällen des Kindes mit. Ein bisschen Flexibilität von beiden Seiten lässt etwaige Probleme erst gar nicht entstehen und sorgt für eine ehrliche Beziehung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Höre beim Verfassen deiner Bewerbungsunterlagen auf dein Gefühl und sprich das Thema im Bewerbungsgespräch an. So schaffst du eine vertrauensvolle Basis. 

Susanne Huber-Schwarz - Bewerbungsfee

Susanne Huber-Schwarz, bewerbungsfee.at

Susanne korrigiert und optimiert unter anderem Bewerbungsunterlagen oder erstellt sie auf Wunsch ganz neu. Für nähere Informationen steht sie dir telefonisch unter +43 660 5025820 oder susanne@bewerbungsfee.at zur Verfügung. Susanne freut sich auf deine Anfrage!

 

 

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