Was macht ein:e Hausmeister:in?
Hausmeister:innen erledigen die Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung eines Gebäudes im Auftrage der Hauseigentümer:innen. Dabei kümmern sie sich um alle zugänglichen Gebäudeteile, führen kleinere Reparaturen durch, sorgen im Winter für die Schneeräumung und kümmern sich ggf. auch um Heizanlagen, Grünflächen, etc. Welche Arbeiten von dem*der Hausmeister:in genau übernommen werden, wird vertraglich mit der Hausverwaltung festgehalten.

Berufsbild Hausmeister:in
Um als Hausmeister:in tätig zu werden, ist keine gesonderte Ausbildung erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass die Berufsanwärter:innen handwerkliches Geschick, ein gewisses technisches Verständnis, eine selbständige Arbeitsweise, physische Ausdauer bzw. Belastbarkeit und die Bereitschaft zu Arbeiten im Freien (bei jeder Witterung) mitbringen.
Die Aufgaben von Hausmeister:innen
Hier werden nur grundlegende Tätigkeiten zusammengefasst – je nach Vertrag können die tatsächlichen Aufgaben auch anders ausfallen.
- Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung aller Räumlichkeiten
- Ggf. Bedienung und Wartung von Heizanlagen
- Ggf. Pflege von Grünflächen
- Schneeräumung im Winter
- Kleinere Reparaturen
- Usw.
Die Ausbildung und Berufsaussichten
Wie bereits erwähnt, ist für die Tätigkeit als Hausmeister:in keine gesonderte Ausbildung erforderlich – die nötigen Fertigkeiten werden direkt am Arbeitsort vermittelt. Menschen mit Ausbildung und/oder Berufserfahrung in artverwandten bzw. insbesondere technischen Berufen werden bei der Personalsuche jedoch meist bevorzugt, da sie schon einiges an Wissen mitbringen.
Die Berufsaussichten können als stabil beschrieben werden, wobei hauptsächlich im städtischen Bereich Hausmeister:innen gesucht werden. Karrierechancen im Sinne von Aufstiegsmöglichkeiten bestehen eher wenige, jedoch bauen sich viele als Hausmeister:in ein zweites Standbein in Form eines Nebenberufes auf.
Das Gehalt von Hausmeister:innen
Hausmeister:innen verdienen in Österreich bei Einstieg laut Kollektivvertrag ein Bruttolohn ab ca. € 1.400,- pro Monat. Die jeweilige Höhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einsatzbereich bzw. den übertragenen Aufgaben. Natürlich steht es dem*der Arbeitgeber:in frei, je nach Qualifikation und Arbeitserfahrung eine Überzahlung anzubieten.