Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung
Chiffre REWI-15162
Beginn/Dauer:
- ab 01.09.2025
- befristet bis 30.09.2026, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung
Organisationseinheit:
- Zivilgerichtliches Verfahren, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
Ihre Aufgaben:
- Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten
- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
- Mitarbeit in der Lehre
Ihr Profil:
- Laufendes Studium (Bachelor/Diplom/Master)
- Überdurchschnittliche Kenntnisse im Zivilverfahrensrecht
- Ausgezeichnete Deutschkenntnisse
- Vorkenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten sind wünschenswert
- Gute Kenntnisse in angrenzenden Fächern sind von Vorteil
- Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Flexibilität, Teamfähigkeit
- Freundliches Wesen im Umgang mit Mitarbeiter:innen und Studierenden
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/wissenschaftliches_personal/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 270 / Monat (14 mal)* vorgesehen.
*Stand 2025
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 08.07.2025 unter Angabe der Chiffre REWI-15162
Kontakt:
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Robert Stiglitz
Telefon: +4351280402
E-Mail: Robert.Stiglitz@uibk.ac.at
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.