Arbeitsgruppensekretär:in
Chiffre MIP-15286
Beginn/Dauer:
Organisationseinheit:
- Informatik, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
Ihre Aufgaben:
- Betreuung des Arbeitsgruppensekretariats, effiziente Kommunikation im Außen- und Innenverhältnis
- Unterstützung des Leiters/der Leiterin der Arbeitsgruppe
- Ressourcenverwaltung
- Unterstützung des Lehrbetriebs
- Tätigkeiten im Rahmen von Projekten
Ihr Profil:
- Abschluss einer Handelsschule oder abgeschlossene Lehre (Bürokauffrau, Bürokaufmann) oder einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung
- Erfahrung im administrativen Bereich
- Erfahrung in der Durchführung von Projekten von Vorteil
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office, Open Office)
- Organisationstalent
- Problemlösungskompetenz
- Kommunikations- und Kooperationsfreudigkeit
- Selbständigkeit
- Korrektheit
- Belastbarkeit
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position in Verwendungsgruppe IIb ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 1.280 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung.
*Stand 2025
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 19.08.2025 unter Angabe der Chiffre MIP-15286
Kontakt:
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Univ. Prof. Dr. Jörg Lücke
E-Mail: joerg.luecke@uibk.ac.at
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.