Ihr Aufgabengebiet:
- Begleitung und Entlastung von Kindern und Jugendlichen (unter 16 Jahren) während eines
Obsorge- und Kontaktrechtsverfahrens - Umfassende Information der Minderjährigen über ihre Rechte und über das laufende Pflegschaftsverfahren
- Persönliche Ansprechperson und Sprachrohr der Kinder und Jugendlichen
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