Innsbruck, Österreich
27.08.2026
Innsbruck, Österreich
Ihre Vorteile
Gehalt abhängig von beruflicher Qualifikation und Erfahrung (Mindestjahresbruttogehalt lt. Kollektivvertrag € 47.810,14).
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Als MitarbeiterIn übernehmen Sie folgende Aufgaben
- Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
- Dokumentation von wichtigen Ereignissen
- Erteilen von Auskünften an Fahrzeuglenker:innen
- Ausstellen von Organstrafverfügungen
- Allgemeine Bewachungstätigkeiten
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Als MitarbeiterIn übernehmen Sie folgende Aufgaben
- Auskunftserteilung an Gäste
- Zufahrts- und Zutrittskontrollen
- Erstattung von Meldungen und Berichten
- Ergreifen von Interventionsmaßmahmen
- Allgemeine Bewachungstätigkeiten
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Vollzeit
Tirol, Innsbruck
28.08.2026
Tirol, Innsbruck
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Als MitarbeiterIn übernehmen Sie folgende Aufgaben
- Überwachung der gebührenpflichtigen Parkzonen
- Dokumentation von wichtigen Ereignissen
- Erteilen von Auskünften an Fahrzeuglenker:innen
- Ausstellen von Organstrafverfügungen
- Allgemeine Bewachungstätigkeiten
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Ihre Eigenschaften:
- Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Anwendungen)
- Sie haben Freude am Umgang mit Zahlen und Daten
- Sie haben eine genaue, strukturierte und verlässliche Arbeitsweise sowie einen klaren Kommunikationsstil
- Teamplay und Engagement sind Ihnen genauso wichtig wie uns
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Vollzeit
Innsbruck, Imst
27.08.2026
Innsbruck, Imst
Das bieten wir Ihnen:
Abwechslung und ein starkes Team Krisensichere und langfristige Beschäftigungsperspektiven Flexible Arbeitszeitmöglichkeiten Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben Weiterbildungsmöglichkeiten Finanzielle Unterstützungsleistungen (z.B. Jobticket, zum Mittagessen) Mindestentgelt bei 40 Wochenstunden monatlich € 4.755,60 brutto (Überzahlung bei zweckdienlicher und bedeutsamer Berufserfahrung)
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Beginn/Dauer:
- ab 01.10.2026
- befristet bis 29.02.2028, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung, längstens jedoch bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers
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