Über Geld spricht man! 5 + 1 Tipps für deine Gehaltsverhandlung

Laut Statistik Austria lag das Einkommen bei unselbständig Beschäftigen im Jahr 2012 in Österreich bei 2.223 Euro brutto (ohne 13. und 14. Monatsgehalt). Tirol nimmt in Sachen Einkommen im Bundesländervergleich immer wieder einen der letzten Plätze ein - und das, obwohl die Lebenshaltungskosten in unserem Bundesland einer der höchsten in Österreich sind.

Tipps für deine Gehaltsverhandlung

Letztgenannte Tatsache verleitet einige BewerberInnen dazu, bei Gehaltsangaben etwas höher zu pokern. Warum auch nicht? Schließlich suchen Unternehmen bestens qualifiziertes Personal. Leider wird auch beinhart kalkuliert. Wer bei gleicher Qualifikation zu hohe Forderungen stellt, ist bald aus dem Rennen. Was also tun? Diese 5 + 1 Tipps sollen dir helfen, Gehaltsvorstellungen passend zu platzieren:


1. Ausreichend recherchieren: Wer verdient was?

Abseits vom persönlichen Umfeld hast du auch über das AMS die Möglichkeit, deinen Marktwert zu eruieren. Auf der Seite gehaltskompass.at kannst du aktuelle Gehaltsmöglichkeiten abfragen. Ein Beispiel: Die Eingabe der Berufsbezeichnung „Tischler“ listet vier Berufsfelder und deren Einkommensmöglichkeiten auf - von der Tischlereitechniker:in bis zur Modellbauer:in. Die ausgewiesenen Einkommen beziehen sich allerdings auf den österreichischen Durchschnitt. Wie ein Klick auf den Link „Mehr dazu hier“ im linken Kasten erkennen lässt, verdienen Tiroler:innen im Schnitt um 9 % weniger.

Eine weitere Quelle ist natürlich das Fragen von Freund*innen und Bekannten. Wichtig ist hierbei zu bedenken, dass sich gewisse Branchen nicht miteinander vergleichen lassen und Absolvent:innen geisterwissenschaftlicher Studien meist automatisch geringer eingestuft werden als Personen mit technischen oder betriebswissenschaftlichen Abschlüssen. Dies hängt mit der Nachfrage am Arbeitsplatz aber auch mit dem Stellenwert der Geisteswissenschaften in unserer Gesellschaft zusammen. 


2. Schweigen ist nicht Gold!

Wird in der Stellenausschreibung ausdrücklich darum gebeten, eine Gehaltsvorstellung anzugeben, dann komm dieser Bitte auch nach! Tust du das nicht, fragen sich Personaler*nnen sofort: „Kennt er/sie seinen/ihren Marktwert nicht? Hat er/sie zu hohe Vorstellungen? Lohnt es sich überhaupt, ihn/sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen?“ Wenn du dich davor scheust, eine konkrete Zahl zu nennen, dann beziffere in deinem Anschreiben dein derzeitiges Jahreseinkommen: „Mein aktuelles Jahresgehalt beträgt 32.000 Euro brutto.“ Damit gehst du der Beantwortung der Frage vorerst aus dem Weg, spätestens im Bewerbungsgespräch taucht das Thema aber wieder auf. Daher solltest du für dich weiter nachdenken, was du im neuen Job verdienen möchtest, um für das persönliche Kennenlernen gerüstet zu sein.


3. Faustregeln für die Angabe des Gehaltswunsches

Diese 4 Dinge solltest du bei der Angabe deines Gehaltswunsches berücksichtigen:

  • Du musst dein aktuelles Brutto-Jahreseinkommen mit und ohne 13. und 14. Monatsgehalt kennen.
  • Jobwechsel: Wenn du kein:e Newcomer:in bist, steigen deine Chancen auf ein höheres Gehalt in einer neuen Firma. Die Spanne liegt bei circa 5 bis 20 Prozent (Angaben ohne Gewähr!).
  • Bitte in der Bewerbung nicht nennen: Wünsche über Fahrkostenzuschüsse oder ähnliche Zusatzleistungen.
  • Den Gehaltswunsch immer am Schluss des Anschreibens nennen.

4. Vorschläge für schriftliche Formulierungen

Konkrete Formulierungen sind:

  • „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei xy Euro brutto im Monat/Jahr.“
  • „Für die ausgeschriebene Stelle bringe ich zahlreiche Qualifikationen mit. Daher empfinde ich ein Gehalt von xy Euro brutto im Jahr als angemessen.“
  • „Ein monatliches/jährliches Brutto-Einkommen von xy Euro entspricht meinen Vorstellungen.“

Du kannst auch ungefähre Angaben machen. Dann schreibst du zum Beispiel:

  • „Mein Gehaltswunsch liegt im Bereich von xy Euro brutto monatlich/jährlich.“
  • „Meine Gehaltsvorstellungen liegen zwischen xy Euro und xy Euro brutto im Monat/Jahr. Gerne bespreche ich weitere Details in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.“

Egal für welche Formulierung du dich entscheidest: Wichtig ist, deine Vorstellung vor dir und vor dem Unternehmen rechtfertigen zu können. Wer gut verhandelt, holt meist mehr heraus, als das ursprüngliche Angebot der Firma war. Es lohnt sich daher, die Situation vorab durchzuspielen, zu üben, und sich alle Argumente zurechtzulegen. 


5. Vorsicht bei mündlichen Verhandlungen

Bei Gehaltsverhandlungen ist klarerweise Fingerspitzengefühl gefragt. Es gilt, höflich zu sein und nicht zu fordernd aufzutreten. Allerdings darfst du dich auch trauen, konkrete Vorstellungen zu nennen, sofern du angemessen argumentieren kannst.

Diese Aussagen solltest du vermeiden:

  • „Ich könnte mir da xy Euro mehr vorstellen.“ Auch für mündliche Gespräch gilt: Vermeide die Möglichkeitsform! Besser ist es, höflich zu fragen: „Ist es Ihnen möglich, xy Euro mehr im Monat zu bezahlen?“
  • „Ich brauche xy Euro im Monat.“ Der potentielle Arbeitgeber ist leider nicht für deinen persönlichen Finanzplan zuständig. Eine derartige Aussage kann unter Umständen unsympathisch wirken.
  • „Das ist mein letztes Angebot!“ Um Himmels Willen! Eine Aussage dieser Art darf nur vom potentiellen Chef oder der Chefin kommen, aber niemals von dir als Bewerber:in! Dafür ist der Ast, auf dem du sitzt, einfach nicht lang genug.

Mein Extra-Tipp: Übe dich darin, Gesprächspausen auszuhalten. Sollte während der Gehaltsverhandlung Stille entstehen, plaudere nicht sofort weiter! Gib deinem*r Gesprächspartner:in Zeit, deine Forderung zu verdauen. Er oder sie wird dich fragen, warum du glaubst, dass du dieses Gehalt wert bist. Halte immer deine Argumente parat: (Fach-)Ausbildung, Erfahrung, Leistung, Erfolge in der letzten Position und so weiter. Schließlich hast du was zu bieten!


6. Schriftlich festhalten gibt Sicherheit

Hast du dich mit dem Unternehmen mündlich auf ein Gehalt geeinigt, ist es wichtig, dass diese Zahl auch schriftlich festgehalten wird. Nur so ist sichergestellt, dass am Monatsende so viel Geld wie vereinbart auf deinem Konto ist. Bei Neueinstellung ist dein Gehalt normalerweise im Arbeitsvertrag festgehalten. Wurde vereinbart, dass das Gehalt nach Ende der Probezeit steigt, lass auch diese Information gleich zu Beginn in den Arbeitsvertrag schreiben. Mündliche Absprachen sind zwar gültig, im Streitfall musst du allerdings Beweise liefern, was bei einer gegenteiligen Aussage des*r Vorgesetzten schwierig ist. Daher gilt: Schriftlichkeit verbindet und beide Seiten profitieren von der Sicherheit der Übereinkunft. 

UNSER FAZIT FÜR DICH

Am Beginn der Gehaltsverhandlung steht deine Vorbereitung zum Thema. Wie gut verdient man in der Branche? Mit meinem Abschluss? Was sind meine größten Erfolge und was bin ich wert? Hast du diese Fragen für dich geklärt, geht es an die Übermittlung an das Unternehmen. Häufig wird bei der Bewerbung bereits der Gehaltswunsch abgefragt. Daher hältst du deine Gehaltsvorstellung im Anschreiben fest, um sie später im Vorstellungsgespräch zur Diskussion zu stellen. Höflichkeit ist in der Gehaltsdiskussion das oberste Gebot, sonst erreichst du im schlimmsten Fall das Gegenteil und deine Bewerbung wird abgelehnt. Du hast dein Wunschgehalt erzielt? Dann besiegelt die Vereinbarung schriftlich für die gegenseitige Verbindlichkeit. 

Viel Erfolg bei deinen Gehaltsverhandlungen wünscht dir dein Team von tirolerjobs.at!

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